EINTRAG G/GlossarWissen · Begriffe
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Das SHK-Notdienst-Glossar.
Die wichtigsten Begriffe rund um Notruf-Annahme, Bereitschaft und Telefonie — ohne Fachchinesisch, in einem Satz auf den Punkt.
- SHK
- Abkürzung für Sanitär, Heizung, Klima — das Gewerk der Anlagenmechanik für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Leitstand ist auf die Notruf-Annahme für SHK-Betriebe spezialisiert.
- Notruf-Annahme
- Das Entgegennehmen eingehender Anrufe außerhalb der Geschäftszeiten, inklusive Einschätzung der Dringlichkeit und Weiterleitung an die Bereitschaft. Abgrenzung zum staatlichen Notruf 112.
- Triage
- Die strukturierte Einstufung eines Anliegens nach Dringlichkeit — im SHK-Kontext die Unterscheidung zwischen echtem Notfall (z. B. Wasserrohrbruch, Heizungsausfall im Winter) und Routineanliegen (z. B. Wartungswunsch).
- Bereitschaftsdienst
- Die Rufbereitschaft eines Betriebs außerhalb der regulären Arbeitszeit. Ein Monteur ist erreichbar und rückt bei Notfällen aus, auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.
- Eskalations-Kaskade
- Eine festgelegte Abfolge von Alarmierungsversuchen: Wird die erste Person nicht erreicht, wird automatisch die nächste kontaktiert (z. B. SMS → Anruf → Backup-Kontakt), bis der Notfall übernommen ist.
- Warm-Transfer
- Das direkte Durchstellen eines Anrufers an eine erreichbare Person der Bereitschaft, im Gegensatz zur reinen Aufnahme einer Nachricht. Wird bei besonders dringenden Fällen genutzt.
- Pflicht-Repetition
- Das Zurücklesen sicherheitskritischer Angaben — vor allem Adresse und Rückrufnummer — zur Bestätigung durch den Anrufer. Reduziert die häufigste Fehlerquelle der manuellen Notrufaufnahme.
- Notdienstpauschale
- Ein pauschaler Zuschlag für Einsätze außerhalb der Regelarbeitszeit. Branchenüblich und zulässig, sofern er vorab transparent kommuniziert wird.
- AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)
- Ein nach Art. 28 DSGVO vorgeschriebener Vertrag zwischen Verantwortlichem (dem Betrieb) und Auftragsverarbeiter (z. B. Leitstand), der die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag regelt.
- KI-Offenlegung (EU AI Act Art. 50)
- Die Pflicht, Menschen offenzulegen, dass sie mit einem KI-System interagieren. Eine seriöse KI-Telefonannahme weist zu Gesprächsbeginn darauf hin, dass sie ein digitaler Assistent ist.
- Disposition
- Die Zuteilung eines eingehenden Einsatzes an die passende Person oder Bereitschaft — wer fährt wann zu welchem Einsatz. Eine strukturierte Annahme liefert dafür alle nötigen Daten.
- NAP (Name, Adresse, Telefon)
- Die konsistenten Eckdaten eines Unternehmens über alle Online-Quellen hinweg. Für lokale Auffindbarkeit in Suchmaschinen ein wichtiges Vertrauenssignal.
EINTRAG ∞/Heute NachtPilot
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