Letzte Aktualisierung: 2026-07-04

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurf (Version 2026-07-v1). Diese Fassung ist noch nicht fachanwaltlich final geprüft und dient der Vorbereitung des Pilotbetriebs. Vor dem ersten zahlenden Kunden wird sie durch die juristisch geprüfte Endfassung ersetzt.
01

Geltungsbereich & Begriffe

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung des Dienstes „Leitstand“ (nachfolgend „Dienst“) zwischen

Leitstand AI GmbH i.G.
Weilermattweg 1
79410 Badenweiler, Deutschland
vertreten durch Amadeus Romeo (nachfolgend „Anbieter“)

und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“; Anbieter und Kunde gemeinsam die „Parteien“).

1.2  Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er den Dienst in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt.

1.3  Es gelten ausschließlich diese AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

1.4  Individuelle Vereinbarungen (einschließlich des jeweiligen Angebots mit Tarif, Inklusivminuten und Leistungsumfang, nachfolgend „Auftragsformular“) haben Vorrang vor diesen AGB. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV“) ist integraler Bestandteil des Vertrags; im Anwendungsbereich des Datenschutzrechts geht er diesen AGB vor (Ziffer 15).

02

Leistungsgegenstand

2.1  Der Anbieter stellt dem Kunden einen telefonischen Annahmedienstals Software-as-a-Service (SaaS) bereit: Ein KI-gestützter Sprachassistent nimmt eingehende Anrufe entgegen, die der Kunde — insbesondere außerhalb seiner Erreichbarkeit — auf die vom Anbieter im Rahmen des Dienstes betriebene Rufnummer umleitet, führt eine sprachliche Ersteinschätzung (Triage) des Anliegens durch, erfasst den Vorgang strukturiert (insbesondere Name, Rückrufnummer, Einsatzadresse, Anliegen) und benachrichtigt bzw. alarmiert die vom Kunden hinterlegte Bereitschaft (z. B. per SMS oder Anruf). Sofern der Kunde die Funktion aktiviert hat, trägt der Dienst zudem Termine in den Kalender des Kunden ein.

2.2  Der konkrete Funktionsumfang (Tarif, Inklusivminuten, Zusatzfunktionen wie Alarm-Kaskade, Foto-Upload, Warm-Transfer oder Kalender-Anbindung) ergibt sich aus dem Auftragsformular in Verbindung mit der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung und Preisliste. Angaben auf der Website, in Prospekten oder Werbematerialien sind unverbindlich und werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird; sie stellen keine Garantien im Rechtssinne (§ 443 BGB analog) dar.

2.3  Geschuldet ist die Bereitstellung des Dienstes zur Nutzung über das Telefonnetz und das Dashboard („Zugangspunkt“ ist der Netzübergabepunkt des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums bzw. Telefonie-Anbieters). Nicht geschuldet ist ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg — insbesondere nicht, dass jeder Anruf zu einem Auftrag des Kunden führt, dass jeder Anrufer das Gespräch mit dem Sprachassistenten fortführt oder dass sämtliche Angaben eines Anrufers inhaltlich zutreffen.

2.4  Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst weiterzuentwickeln, zu verändern und zu verbessern, soweit der vertraglich vereinbarte Kernfunktionsumfang (Ziffer 2.1) erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Eingesetzte Sprach-, Erkennungs- und Sprachmodell-Komponenten können ausgetauscht werden; datenschutzrechtlich gilt hierfür der Sub-Auftragsverarbeiter-Mechanismus des AVV.

03

Kein Notruf-Ersatz, keine Leitstelle

3.1  Der Dienst ist eine kommerzielle Anruf-Annahme für Handwerksbetriebe. Er ist keine Notrufzentrale, keine Leitstelle und kein Ersatz für die öffentlichen Notrufnummern 112 oder 110. Der Dienst nimmt keine öffentlichen Notrufe an, priorisiert keine Einsätze von Rettungsdiensten, Feuerwehr oder Polizei und trifft keine Entscheidungen über die Entsendung von Einsatzkräften der Daseinsvorsorge.

3.2  Erkennt der Sprachassistent Hinweise auf eine akute Gefahr für Leib, Leben oder erhebliche Sachwerte (z. B. Gasgeruch), verweist er den Anrufer nach Maßgabe der hinterlegten Sicherheitsregeln auf die zuständigen Notrufnummern. Die rechtliche und fachliche Verantwortung für die Bewertung eines gemeldeten Anliegens, für die Disposition und für die Durchführung von Einsätzen verbleibt in jedem Fall beim Kunden.

3.3  Der Kunde darf den Dienst gegenüber Dritten nicht als „Notrufzentrale“, „Leitstelle“ oder in vergleichbarer, über Ziffer 3.1 hinausgehender Weise bewerben.

04

Vertragsschluss

4.1  Verträge kommen zustande durch (a) Annahme eines Angebots des Anbieters durch den Kunden in Textform oder über den Einrichtungs-Assistenten, oder (b) durch Bestätigung einer Beauftragung des Kunden durch den Anbieter in Textform. Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind.

4.2  Die Parteien vereinbaren den elektronischen Kommunikationsweg (E-Mail, Dashboard, Einrichtungs-Assistent) für sämtliche vertragsbezogenen Erklärungen, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Zustimmungen im Einrichtungs-Assistenten werden mit Zeitpunkt und Vertragsversion protokolliert.

4.3  Der Anbieter kann den Vertragsschluss von der erfolgreichen Verifikation des Kunden abhängig machen (insbesondere Nachweise für die Rufnummern-Registrierung, Ziffer 8.3).

05

Pilotphase

5.1  Sofern vereinbart, stellt der Anbieter den Dienst zunächst für eine unentgeltliche Pilotphase von vier Wochen bereit. Die Pilotphase ist begrenzt auf das im Auftragsformular genannte Kontingent (derzeit regelmäßig 100 Gesprächsminuten bzw. ca. 30 Anrufe); Warm-Transfer in laufende Gespräche ist in der Pilotphase nicht enthalten. Bei Erreichen des Kontingents oder Ablauf der Pilotphase endet die aktive Annahme; eingehende Anrufe werden sodann mit einem neutralen Ansagetext entgegengenommen (Mailbox-Übergabe), damit keine Anrufe kommentarlos verloren gehen.

5.2  Der Kunde kann die Pilotphase jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform beenden. Der Anbieter kann die Pilotphase mit einer Frist von drei Werktagen beenden, bei Missbrauch oder Sicherheitsrisiken jederzeit.

5.3  Die Pilotphase geht nicht automatisch in einen entgeltlichen Vertrag über. Ein entgeltlicher Vertrag kommt nur durch ausdrückliche Beauftragung nach Ziffer 4 zustande. Mit Ende der Pilotphase ohne Anschlussvertrag endet die Bereitstellung; für die Löschung und Rückgabe von Daten gilt der AVV.

5.4  In der Pilotphase dient der Dienst der Erprobung. Unbeschadet der Ziffern 17 und 18 erkennt der Kunde an, dass Funktionsumfang und Erkennungsqualität in der Pilotphase noch Schwankungen unterliegen können; Ziffer 18.1 (unbeschränkte Haftung) bleibt unberührt.

06

Nutzungsrechte

6.1  Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, den Dienst für eigene betriebliche Zwecke bestimmungsgemäß zu nutzen und eigenen Mitarbeitern die Nutzung im Rahmen dieser AGB zu gestatten.

6.2  Eine Nutzung als Wiederverkäufer, die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte sowie die Erbringung von Annahmediensten für dritte Betriebe über den Account des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

6.3  Sämtliche Rechte an dem Dienst, der zugrunde liegenden Software, den Sprachmodellen, Prompts, Gesprächsführungen und Marken verbleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern. An den im Rahmen der Nutzung erzeugten Einsatzdaten(strukturierte Vorgangsdaten, Transkript-Zusammenfassungen) erhält der Kunde das Recht zur uneingeschränkten Nutzung für eigene betriebliche Zwecke; datenschutzrechtlich bleibt der Kunde Verantwortlicher (Ziffer 15).

07

Verfügbarkeit, Wartung & Support

7.1  Der Anbieter erbringt den Dienst mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und trifft wirtschaftlich angemessene Maßnahmen für eine hohe Verfügbarkeit. Als Zielwert gilt eine Verfügbarkeit von 98 % im Monatsmittel am Zugangspunkt (Ziffer 2.3), sofern im Auftragsformular kein abweichendes Service-Level vereinbart ist. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.

7.2  Von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen sind Zeiten (a) angekündigter Wartungsfenster, die der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb nutzungsintensiver Zeiten legt, (b) von Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters — insbesondere Störungen öffentlicher Telefonnetze, der Rufumleitung des Kunden, von Endgeräten oder der Internetanbindung des Kunden — sowie (c) höherer Gewalt (Ziffer 19).

7.3  Der Anbieter behebt Störungen des Dienstes im Rahmen eines geordneten Störungsmanagements; erheblichen Störungen widmet er sich vorrangig. Support wird werktags über die im Dashboard genannten Kanäle geleistet; weitergehende Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten gelten nur, soweit sie im Auftragsformular ausdrücklich als Service-Level vereinbart sind.

7.4  Der Anbieter stellt während der Vertragslaufzeit die Aktualisierungen bereit, die zum Erhalt der Vertragsmäßigkeit des Dienstes erforderlich sind. Neue, über den vereinbarten Funktionsumfang hinausgehende Module können gesondert angeboten werden.

08

Rufnummern & Telefonie

8.1  Soweit der Anbieter dem Kunden im Rahmen des Dienstes eine Rufnummer zur Anrufannahme bereitstellt, ist diese reine technische Infrastruktur des Annahmedienstes. Dem Kunden wird an der Rufnummer kein eigenes Nutzungsrecht im telekommunikationsrechtlichen Sinne überlassen; ein Anspruch auf Beibehaltung einer bestimmten Rufnummer oder auf Portierung besteht nicht, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht oder im Auftragsformular etwas anderes vereinbart ist.

8.2  Die Erreichbarkeit des Dienstes setzt voraus, dass der Kunde die Rufumleitung seines Anschlusses auf die bereitgestellte Rufnummer korrekt einrichtet und aufrechterhält. Die Rufumleitung, die dabei anfallenden Entgelte seines Telefonanbieters und die Deaktivierung der Umleitung bei Vertragsende liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.

8.3  Für die Registrierung von Rufnummern gelten regulatorische Anforderungen (Identifizierungs- und Nachweispflichten). Der Kunde stellt dem Anbieter die hierfür erforderlichen, zutreffenden Nachweise (z. B. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung) rechtzeitig zur Verfügung und teilt Änderungen unverzüglich mit. Verzögerungen, die auf fehlenden oder unrichtigen Nachweisen oder auf Prüfzeiten der zuständigen Stellen bzw. Telefonie-Anbieter beruhen, hat der Anbieter nicht zu vertreten.

8.4  Ausgehende Benachrichtigungen (SMS, Alarm-Anrufe) werden über Telekommunikationsnetze Dritter zugestellt. Der Anbieter schuldet die ordnungsgemäße Übergabe an den jeweiligen Netzbetreiber; die Zustellung im Netz des Empfängers (z. B. Funkloch, ausgeschaltetes Endgerät) liegt außerhalb seines Einflussbereichs. Die Alarm-Kaskade (soweit vereinbart) mindert dieses Risiko, hebt es aber nicht auf.

09

Besonderheiten des KI-Systems

9.1  Der Dienst beruht auf maschineller Spracherkennung, Sprachsynthese und großen Sprachmodellen. Diese Technologien arbeiten probabilistisch: Trotz sorgfältiger Konfiguration, hinterlegter Sicherheitsregeln (u. a. verpflichtende Wiederholung von Adresse und Rückrufnummer gegenüber dem Anrufer) und laufender Qualitätskontrolle kann nach dem Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Angaben falsch erkannt, unvollständig erfasst oder Anliegen unzutreffend eingeordnet werden. Ein bestimmtes Erkennungs- oder Triage-Ergebnis im Einzelfall ist nicht geschuldet; geschuldet ist der Betrieb des Dienstes mit den vereinbarten Schutzmechanismen.

9.2  Der Kunde hat die vom Dienst übermittelten Einsatzdaten vor weitreichenden Dispositionen (insbesondere vor Anfahrten) auf Plausibilität zu prüfen, soweit ihm dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist — im Regelfall durch den im Dienst angelegten Rückruf beim Anrufer über die erfasste Rückrufnummer.

9.3  Der Sprachassistent legt zu Gesprächsbeginn offen, dass der Anrufer mit einem KI-System spricht (Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689, „KI-VO“). Diese Offenlegung ist systemseitig erzwungen und darf vom Kunden nicht deaktiviert, unterdrückt oder umgangen werden.

9.4  Der Sprachassistent gibt keine Preiszusagen, verbindlichen Termin- oder Leistungszusagen im Namen des Kunden ab, soweit der Kunde entsprechende Funktionen (z. B. Terminbuchung) nicht ausdrücklich aktiviert und konfiguriert hat. Für Erklärungen, die auf einer vom Kunden vorgenommenen Konfiguration (Öffnungszeiten, Einsatzgebiete, Preisangaben, Wissensbasis-Inhalte) beruhen, ist der Kunde verantwortlich; er hält diese Angaben aktuell und rechtskonform.

10

Gesprächsaufzeichnung

Eine Audio-Aufzeichnung von Gesprächen erfolgt ausschließlich, wenn der Kunde diese Funktion aktiviert hat und der Anrufer zu Gesprächsbeginn per Ansage informiert wurde und eingewilligt hat (§ 201 StGB — Vertraulichkeit des Wortes). Ohne Einwilligung wird kein Roh-Audio gespeichert; es erfolgt dann ausschließlich die strukturierte Erfassung (Transkript-Zusammenfassung). Einzelheiten, Speicher- und Löschfristen regelt der AVV.

11

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet,

  • die für den Betrieb erforderlichen Angaben (Bereitschafts-Kontakte, Einsatzgebiet, Öffnungszeiten, Eskalationsregeln) vollständig und zutreffend zu hinterlegen und unverzüglich zu aktualisieren — eine Alarmierung kann nur die hinterlegten Kontakte erreichen;
  • die Erreichbarkeit der hinterlegten Bereitschaft in den Zeiten sicherzustellen, in denen der Dienst Anrufe für ihn annimmt;
  • seine Anrufer nach Art. 13/14 DSGVO über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren (der Anbieter stellt hierfür Textbausteine bereit) und die datenschutzrechtliche Zulässigkeit seines konkreten Einsatzes zu verantworten (Ziffer 15);
  • Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen und den Anbieter bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich zu informieren;
  • erkannte Störungen und Fehlfunktionen dem Anbieter unverzüglich in Textform anzuzeigen (§ 536c BGB entsprechend);
  • bei aktivierter Terminbuchung die Kalender-Anbindung funktionsfähig zu halten und eingetragene Termine zeitnah zu prüfen.

Verletzt der Kunde wesentliche Mitwirkungspflichten und beruht eine Leistungsstörung hierauf, ist der Anbieter insoweit von seiner Leistungspflicht befreit; die Vergütung bleibt geschuldet, soweit der Anbieter leistungsbereit war.

12

Verbotene Nutzung

Dem Kunden ist es untersagt,

  • den Dienst für andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu verwenden, insbesondere ihn in Anwendungsbereiche einzubinden, die nach der KI-VO als verbotene Praktiken (Art. 5) oder als Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 6 i. V. m. Anhang III)einzustufen wären — namentlich die Bewertung oder Klassifizierung öffentlicher Notrufe oder die Einsatzpriorisierung für Rettungsdienste, Feuerwehr oder Polizei (Anhang III Nr. 5 lit. d KI-VO);
  • die zugrunde liegende Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder Systemgrenzen, Sicherheitsregeln und Kennzeichnungen des Sprachassistenten zu umgehen, soweit nicht §§ 69d, 69e UrhG zwingend etwas anderes gestatten;
  • den Dienst missbräuchlich zu belasten (z. B. künstliche Anrufvolumina, automatisierte Testschleifen ohne Abstimmung) oder rechtswidrige Inhalte über den Dienst zu speichern oder zu verbreiten;
  • Schutzvermerke, Kennzeichnungen oder Rechtsvorbehalte zu entfernen oder zu verändern.

Bei schwerwiegenden oder trotz Abmahnung fortgesetzten Verstößen kann der Anbieter den Zugang vorübergehend sperren; das Recht zur außerordentlichen Kündigung (Ziffer 14.4) und weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Bei der Sperrung berücksichtigt der Anbieter die berechtigten Interessen des Kunden.

13

Vergütung & Abrechnung

13.1  Die Vergütung ergibt sich aus dem Auftragsformular in Verbindung mit der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Sie besteht regelmäßig aus einer monatlichen Grundvergütung (einschließlich der tariflichen Inklusivminuten), einer etwaigen einmaligen Einrichtungsgebühr sowie einer nutzungsabhängigen Vergütung für Gesprächsminuten oberhalb des Inklusivvolumens. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

13.2  Maßgeblich für die Minutenabrechnung ist die Verbindungsdauer der vom Dienst geführten Gespräche. Der Anbieter weist den Verbrauch im Dashboard transparent aus und benachrichtigt den Kunden, wenn 80 % des Inklusivvolumens erreicht sind. Ein unbegrenztes Nutzungsvolumen („Flatrate“) wird nicht angeboten; das Auftragsformular kann Obergrenzen (Soft-Cap) vorsehen, bei deren Erreichen die Parteien über eine Tarifanpassung abstimmen.

13.3  Die Grundvergütung wird monatlich im Voraus, die nutzungsabhängige Vergütung monatlich nachträglich abgerechnet. Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Zugang zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 Abs. 2 BGB).

13.4  Der Anbieter kann die Preise mit Wirkung für künftige Abrechnungszeiträume anpassen, um Kostenentwicklungen (insbesondere bei Telefonie-, Sprach- und Sprachmodell-Leistungen) weiterzugeben. Preiserhöhungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochenvor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % gegenüber der zuletzt geltenden Vergütung, kann der Kunde den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich kündigen; hierauf wird in der Ankündigung hingewiesen.

13.5  Gerät der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung in Verzug, kann der Anbieter nach Ankündigung mit angemessener Frist die Leistung bis zur Zahlung aussetzen. Vor einer Aussetzung weist der Anbieter den Kunden darauf hin, dass eingehende Anrufe während der Aussetzung nicht aktiv angenommen werden.

14

Laufzeit & Kündigung

14.1  Die Laufzeit ergibt sich aus dem Auftragsformular. Ist dort nichts anderes bestimmt, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonatsordentlich gekündigt werden. Bei vereinbarter Mindest- oder Jahreslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.

14.2  Kündigungen bedürfen der Textform.

14.3  Bei Beendigung des Vertrags endet die Anrufannahme zum Beendigungszeitpunkt. Der Kunde hat seine Rufumleitung rechtzeitig anzupassen; auf Wunsch unterstützt der Anbieter mit einer neutralen Übergangsansage von bis zu 14 Tagen. Für Löschung und Rückgabe der Daten gilt der AVV. Im Voraus gezahlte Grundvergütungen für Zeiträume nach Vertragsende werden anteilig erstattet.

14.4  Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB, § 543 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei schwerwiegenden Verstößen gegen Ziffer 3.3, 9.3 oder 12, die trotz Abmahnung fortgesetzt werden, oder bei Zahlungsverzug mit zwei Monatsentgelten.

15

Datenschutz & Auftragsverarbeitung

15.1  Für personenbezogene Daten der Anrufer und Endkunden des Kunden ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO; der Anbieter verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO). Der AVV ist integraler Bestandteil des Vertrags; im Konfliktfall gehen seine Regelungen diesen AGB vor. Die Laufzeit des AVV ist an die Laufzeit dieses Vertrags gekoppelt.

15.2  Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung im konkreten Einsatz verantwortlich, insbesondere für die Information seiner Anrufer (Art. 13/14 DSGVO) und — bei aktivierter Aufzeichnungsfunktion — für die Zulässigkeit der Aufzeichnung. Der Anbieter unterstützt mit systemseitigen Ansagen und Textbausteinen.

15.3  Stamm-, Vertrags- und Abrechnungsdaten des Kunden selbst verarbeitet der Anbieter als eigener Verantwortlicher; Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

16

Vertraulichkeit & Referenznennung

16.1  Die Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertrags erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse (§ 2 GeschGehG) vertraulich, verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung und schützen sie durch angemessene Maßnahmen. Diese Pflicht besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort; gesetzliche Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt.

16.2  Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen (Name, Logo); die Zustimmung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich.

17

Gewährleistung

17.1  Für Mängel des Dienstes gelten die mietrechtlichen Gewährleistungsvorschriften mit folgenden Maßgaben: Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen. Das Selbstbeseitigungsrecht des Kunden (§ 536a Abs. 2 BGB) besteht nur, wenn der Anbieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug ist.

17.2  Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und unterstützt den Anbieter in zumutbarem Umfang bei der Eingrenzung (insbesondere durch Angabe von Zeitpunkt und betroffenem Vorgang). Eine Minderung der Vergütung setzt voraus, dass die Tauglichkeit des Dienstes zum vertragsgemäßen Gebrauch mehr als nur unerheblich gemindert ist.

17.3  Keine Mängel sind insbesondere Beeinträchtigungen, die auf einer fehlerhaften Rufumleitung oder Konfiguration durch den Kunden, auf Störungen öffentlicher Netze oder auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten (Ziffer 11) beruhen. Einzelne unzutreffende Erkennungs- oder Triage-Ergebnisse stellen für sich genommen keinen Mangel dar, solange der Dienst die vereinbarten Schutzmechanismen (Ziffer 9.1) bereitstellt und seine Erkennungsleistung nicht insgesamt erheblich vom vertraglich vorausgesetzten Stand abweicht.

18

Haftung

18.1  Der Anbieter haftet unbeschränkt (a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, (b) für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, (c) nach dem Produkthaftungsgesetz, (d) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie (e) im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

18.2  Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht— d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf —, und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

18.3  Die Haftung nach Ziffer 18.2 ist je Vertragsjahr insgesamt begrenzt auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Vergütung, mindestens jedoch auf die für zwölf Monate geschuldete Grundvergütung des vereinbarten Tarifs. Die Ziffern 18.1 und 18.5 bleiben unberührt.

18.4  Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Regelungen nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Anbieter für die Wiederherstellung erforderlich ist; die Datensicherung der beim Anbieter gehosteten Einsatzdaten obliegt dem Anbieter.

18.5  Die Haftungsregelungen des Art. 82 DSGVO und die Regelungen des AVV bleiben unberührt. Soweit die Haftung nach dieser Ziffer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

18.6  Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des Dienstes durch den Kunden, auf von ihm hinterlegten rechtswidrigen Inhalten oder auf der Verletzung seiner Pflichten aus Ziffer 15.2 beruhen, es sei denn, der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

19

Höhere Gewalt

Keine Partei ist zur Leistung verpflichtet, soweit und solange sie durch Ereignisse höherer Gewalt an der Leistung gehindert ist — insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Energie-, Telekommunikations- oder Internetinfrastruktur sowie Angriffe auf informationstechnische Systeme, die trotz angemessener Schutzvorkehrungen nicht abgewehrt werden konnten. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Dauert das Hindernis länger als 30 Tage ununterbrochen an, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen; bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

20

Änderungen dieser AGB

20.1  Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist und insbesondere erforderlich wird durch Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung, technische Weiterentwicklungen oder Änderungen bei eingesetzten Vorleistungen. Leistungsbeschreibung, Vergütung und Laufzeit können über diesen Mechanismus nicht zulasten des Kunden geändert werden; hierfür gelten Ziffer 13.4 bzw. individuelle Vereinbarungen.

20.2  Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochenvor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt, unter Hervorhebung der geänderten Regelungen und mit Hinweis auf die Folgen. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; der Anbieter kann den Vertrag in diesem Fall ordentlich mit einer Frist von einem Monat kündigen, wenn ihm die Fortführung zu unveränderten Bedingungen nicht zumutbar ist.

21

Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

21.1  Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind oder die mit der Hauptforderung in einem synallagmatischen Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Entsprechendes gilt für Zurückbehaltungsrechte.

21.2  Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform; § 354a HGB bleibt unberührt.

22

Schlussbestimmungen

22.1  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts.

22.2  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

22.3  Vertragssprache ist Deutsch. Nur der deutsche Text dieser AGB ist rechtsverbindlich; etwaige Übersetzungen dienen ausschließlich der Information.

22.4  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Version 2026-07-v1. Zustimmung erfolgt elektronisch durch die vertretungsberechtigte Person des Kunden; Zeitpunkt und Vertragsversion werden protokolliert.