EINTRAG W/Recht · Werkvertrag

Gewährleistung im Handwerk: Mängelrechte und Verjährung nach BGB

Eine Handwerkerleistung ist ein Werkvertrag. Welche Rechte bei Mängeln nach § 634 BGB bestehen und wie lange sie gelten (§ 634a BGB: zwei bzw. fünf Jahre).

Nicolai Bergauer, Recht & Compliance, LL.M. (Stellenbosch)·Aktualisiert am 22. Juni 2026

Repariert ein SHK-Betrieb eine Heizung oder installiert ein Bad, schließt er einen Werkvertrag. Treten danach Mängel auf, greifen die werkvertraglichen Mängelrechte des BGB.

Die Rechte bei Mängeln (§ 634 BGB)

§ 634 BGB gibt dem Besteller — also der Kundin — bei einem mangelhaften Werk gestufte Rechte:

  • Nacherfüllung: Zunächst hat der Betrieb das Recht und die Pflicht, den Mangel zu beseitigen oder neu herzustellen.
  • Selbstvornahme: Bleibt die Nacherfüllung aus, kann der Besteller den Mangel selbst beseitigen lassen und Ersatz der Aufwendungen verlangen.
  • Rücktritt oder Minderung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  • Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz: Daneben kommen Ersatzansprüche in Betracht.

Wie lange gilt die Gewährleistung? (§ 634a BGB)

Die Verjährung der Mängelansprüche richtet sich nach § 634a BGB:

  • Zwei Jahre bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht — der Regelfall vieler Reparatur- und Wartungsarbeiten.
  • Fünf Jahre bei einem Bauwerk (und entsprechenden Planungs-/Überwachungsleistungen).
  • Beginn: Die Frist läuft ab der Abnahme des Werks.

Hat der Unternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen, gilt abweichend die regelmäßige Verjährungsfrist; bei Bauwerken tritt die Verjährung jedoch nicht vor Ablauf der fünf Jahre ein (§ 634a Abs. 3 BGB).

Ob zwei oder fünf Jahre gelten, entscheidet die Art der Leistung — Reparatur an einer Sache oder Arbeit am Bauwerk. Die Abgrenzung ist im Einzelfall wichtig.

Praxis-Tipp

Eine saubere Dokumentation von Leistung, Abnahme und Übergabe schützt beide Seiten: Betriebe können den Leistungsstand belegen, Kundinnen ihre Ansprüche fristgerecht geltend machen. Der Zeitpunkt der Abnahme ist dabei der entscheidende Stichtag.

Häufige Fragen

  • Wie lange habe ich auf eine Handwerkerleistung Gewährleistung?

    Nach § 634a BGB in der Regel zwei Jahre bei Arbeiten an einer Sache (z. B. Reparatur, Wartung) und fünf Jahre bei einem Bauwerk. Die Frist beginnt mit der Abnahme des Werks.

  • Was kann ich verlangen, wenn die Arbeit mangelhaft ist?

    Zunächst Nacherfüllung. Bleibt sie aus, kommen Selbstvornahme mit Aufwendungsersatz, Rücktritt oder Minderung sowie Schadensersatz in Betracht — gestuft nach § 634 BGB.

  • Ab wann läuft die Verjährungsfrist?

    Ab der Abnahme des Werks (§ 634a Abs. 2 BGB). Deshalb ist der dokumentierte Abnahmezeitpunkt für beide Seiten so wichtig.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle rechtlichen und sicherheitsbezogenen Aussagen sind an Primärquellen geprüft. Stand der Recherche: Juni 2026.

  1. [1]§ 634 BGB — Rechte des Bestellers bei Mängelngesetze-im-internet.de (Bundesamt für Justiz)
  2. [2]§ 634a BGB — Verjährung der Mängelansprüchegesetze-im-internet.de (Bundesamt für Justiz)

Über den Autor

Nicolai Bergauer

Recht & Compliance, LL.M. (Stellenbosch) · Leitstand

Nicolai Bergauer verantwortet Recht und Compliance bei Leitstand und zeichnet für die rechtlichen Ratgeber dieses Wissens-Hubs verantwortlich — von DSGVO und Auftragsverarbeitung über § 201 StGB bis zur KI-Offenlegung nach EU AI Act. Mit einem LL.M. (Stellenbosch) achtet er darauf, dass jede rechtliche Aussage an der Primärquelle belegt ist und das Tempo beim Aufbau nicht auf Kosten sauberer Grundlagen geht.

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