EINTRAG W/Recht · Werkvertrag

Gewährleistung im Handwerk: Mängelrechte und Verjährung nach BGB

Eine Handwerkerleistung ist ein Werkvertrag. Welche Rechte bei Mängeln nach § 634 BGB bestehen und wie lange sie gelten (§ 634a BGB: zwei bzw. fünf Jahre).

Aktualisiert am 19. Juni 2026

Repariert ein SHK-Betrieb eine Heizung oder installiert ein Bad, schließt er einen Werkvertrag. Treten danach Mängel auf, greifen die werkvertraglichen Mängelrechte des BGB.

Die Rechte bei Mängeln (§ 634 BGB)

§ 634 BGB gibt dem Besteller — also der Kundin — bei einem mangelhaften Werk gestufte Rechte:

  • Nacherfüllung: Zunächst hat der Betrieb das Recht und die Pflicht, den Mangel zu beseitigen oder neu herzustellen.
  • Selbstvornahme: Bleibt die Nacherfüllung aus, kann der Besteller den Mangel selbst beseitigen lassen und Ersatz der Aufwendungen verlangen.
  • Rücktritt oder Minderung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  • Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz: Daneben kommen Ersatzansprüche in Betracht.

Wie lange gilt die Gewährleistung? (§ 634a BGB)

Die Verjährung der Mängelansprüche richtet sich nach § 634a BGB:

  • Zwei Jahre bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht — der Regelfall vieler Reparatur- und Wartungsarbeiten.
  • Fünf Jahre bei einem Bauwerk (und entsprechenden Planungs-/Überwachungsleistungen).
  • Beginn: Die Frist läuft ab der Abnahme des Werks.

Hat der Unternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen, gilt abweichend die regelmäßige Verjährungsfrist; bei Bauwerken tritt die Verjährung jedoch nicht vor Ablauf der fünf Jahre ein (§ 634a Abs. 3 BGB).

Ob zwei oder fünf Jahre gelten, entscheidet die Art der Leistung — Reparatur an einer Sache oder Arbeit am Bauwerk. Die Abgrenzung ist im Einzelfall wichtig.

Praxis-Tipp

Eine saubere Dokumentation von Leistung, Abnahme und Übergabe schützt beide Seiten: Betriebe können den Leistungsstand belegen, Kundinnen ihre Ansprüche fristgerecht geltend machen. Der Zeitpunkt der Abnahme ist dabei der entscheidende Stichtag.

Häufige Fragen

  • Wie lange habe ich auf eine Handwerkerleistung Gewährleistung?

    Nach § 634a BGB in der Regel zwei Jahre bei Arbeiten an einer Sache (z. B. Reparatur, Wartung) und fünf Jahre bei einem Bauwerk. Die Frist beginnt mit der Abnahme des Werks.

  • Was kann ich verlangen, wenn die Arbeit mangelhaft ist?

    Zunächst Nacherfüllung. Bleibt sie aus, kommen Selbstvornahme mit Aufwendungsersatz, Rücktritt oder Minderung sowie Schadensersatz in Betracht — gestuft nach § 634 BGB.

  • Ab wann läuft die Verjährungsfrist?

    Ab der Abnahme des Werks (§ 634a Abs. 2 BGB). Deshalb ist der dokumentierte Abnahmezeitpunkt für beide Seiten so wichtig.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle rechtlichen und sicherheitsbezogenen Aussagen sind an Primärquellen geprüft. Stand der Recherche: Juni 2026.

  1. [1]§ 634 BGB — Rechte des Bestellers bei Mängelngesetze-im-internet.de (Bundesamt für Justiz)
  2. [2]§ 634a BGB — Verjährung der Mängelansprüchegesetze-im-internet.de (Bundesamt für Justiz)
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