EINTRAG W/Recht · EU AI Act

KI am Telefon und der EU AI Act: die Transparenzpflicht nach Artikel 50

Ein KI-Sprachassistent muss offenlegen, dass er eine KI ist. Was Artikel 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 verlangt, ab wann er gilt — und was das für SHK-Betriebe bedeutet.

Aktualisiert am 19. Juni 2026

Wenn eine KI ans Telefon geht, will der Gesetzgeber, dass der Mensch am anderen Ende das weiß. Geregelt ist das in der KI-Verordnung der EU — dem AI Act. Für Betriebe, die einen KI-Sprachassistenten für die Notruf-Annahme einsetzen, ist vor allem Artikel 50 relevant.

Was ist der EU AI Act?

Der AI Act ist die Verordnung (EU) 2024/1689 — die erste umfassende KI-Regulierung der EU. Sie ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt gestaffelt: Verschiedene Pflichten werden zu unterschiedlichen Stichtagen anwendbar. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gehören zu den Pflichten, die ab dem 2. August 2026 greifen.

Die Transparenzpflicht nach Artikel 50

Artikel 50 Absatz 1 verpflichtet Anbieter, KI-Systeme, die für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, so zu gestalten, dass die betroffenen Personen darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren — es sei denn, dies ist für eine verständige Person ohnehin offensichtlich.

Bei einem Telefonanruf ist eben nicht offensichtlich, ob ein Mensch oder eine KI antwortet. Eine seriöse KI-Telefonannahme legt deshalb zu Gesprächsbeginn offen, dass es sich um einen digitalen Assistenten handelt. Genau das ist der Kern der Pflicht.

Was bedeutet das konkret für SHK-Betriebe?

  • Offenlegung am Gesprächsanfang: Der Assistent weist hörbar darauf hin, dass er eine KI ist.
  • Verständlich und rechtzeitig: Der Hinweis muss klar sein und kommen, bevor relevante Angaben erhoben werden.
  • Anbieterpflicht: Die Pflicht trifft primär den Anbieter des KI-Systems — als Betrieb sollten Sie sich aber bestätigen lassen, dass die Offenlegung serienmäßig erfolgt.

Der AI Act ersetzt nicht den Datenschutz

Wichtig: Die Transparenzpflicht des AI Act gilt zusätzlich zur DSGVO, nicht statt ihr. Wer eine KI-Telefonannahme einsetzt, braucht weiterhin eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, eine Datenschutzansage und — bei externer Verarbeitung — einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Mehr dazu im Beitrag zur DSGVO bei der Notruf-Annahme.

Häufige Fragen

  • Muss ein KI-Telefonassistent sagen, dass er eine KI ist?

    Ja. Artikel 50 Abs. 1 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 verlangt, dass Personen informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren — außer es ist offensichtlich. Am Telefon ist das nicht offensichtlich, daher ist eine Offenlegung zu Gesprächsbeginn erforderlich. Die Pflicht gilt ab dem 2. August 2026.

  • Ab wann gilt Artikel 50?

    Die Transparenzpflichten des Artikels 50 werden ab dem 2. August 2026 anwendbar. Eine politisch diskutierte Übergangsfrist betrifft nur die maschinenlesbare Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte (Art. 50 Abs. 2) für Altsysteme — nicht die Offenlegung der Interaktion.

  • Reicht der AI Act, oder brauche ich auch Datenschutz?

    Beides. Der AI Act regelt die Transparenz, die DSGVO die Datenverarbeitung. Sie gelten parallel. Für eine rechtssichere KI-Telefonannahme müssen Offenlegung, Rechtsgrundlage, Information der Betroffenen und gegebenenfalls ein AVV zusammenkommen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle rechtlichen und sicherheitsbezogenen Aussagen sind an Primärquellen geprüft. Stand der Recherche: Juni 2026.

  1. [1]Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung / AI Act), Art. 50EUR-Lex
  2. [2]Anwendbarkeit der Transparenzpflichten (Art. 50) ab 2. August 2026Europäische Kommission — Shaping Europe’s digital future
  3. [3]Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 6, 13, 17, 28EUR-Lex
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