EINTRAG W/Recht · § 201 StGB

Dürfen Telefongespräche aufgezeichnet werden? § 201 StGB und die Einwilligung

Das heimliche Aufzeichnen eines Telefonats ist in Deutschland strafbar. Was § 201 StGB schützt, warum eine Einwilligung nötig ist und worauf SHK-Betriebe achten müssen.

Aktualisiert am 19. Juni 2026

Ein Gespräch am Telefon einfach mitzuschneiden, klingt harmlos — ist in Deutschland aber strafbar, wenn nicht alle Beteiligten einverstanden sind. Die zentrale Norm dafür ist § 201 StGB.

Was § 201 StGB schützt

§ 201 StGB stellt die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes unter Strafe. Geschützt ist das nichtöffentlich gesprochene Wort. Nach Absatz 1 macht sich strafbar, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt — oder eine solche Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. Der Strafrahmen reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Ein Telefongespräch ist nichtöffentlich gesprochenes Wort. Das bedeutet: Schon der Mitschnitt eines Telefonats ohne ausdrückliche Zustimmung aller Gesprächspartner erfüllt grundsätzlich den Tatbestand — auch, wenn man selbst am Gespräch beteiligt ist.

Die Konsequenz: Aufzeichnung nur mit Einwilligung

Wer Anrufe aufzeichnen will, braucht die Einwilligung aller Beteiligten. In der Praxis kennt man das von der Bandansage „Dieses Gespräch wird zu Qualitätszwecken aufgezeichnet — wenn Sie nicht einverstanden sind …“. Erst die Zustimmung macht den Mitschnitt rechtmäßig.

Hinzu kommt: Auch die DSGVO verlangt für eine Aufzeichnung eine Rechtsgrundlage. In aller Regel ist das die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, die den Anforderungen an Freiwilligkeit und Information genügen muss.

Aufzeichnung ist nicht gleich Zusammenfassung

Ein wichtiger Unterschied: § 201 StGB knüpft an die Aufnahme auf einen Tonträger an. Wird kein Roh-Audio dauerhaft gespeichert, sondern live eine strukturierte Zusammenfassung erstellt (Name, Anliegen, Adresse, Dringlichkeit), ist die Ausgangslage eine andere. Der sicherste Weg bleibt jedoch: Sobald irgendeine Form der Aufzeichnung erfolgt, vorab informieren und einwilligen lassen.

Häufige Fragen

  • Ist das Aufzeichnen eines Telefonats strafbar?

    Ohne Einwilligung aller Beteiligten ja. § 201 StGB stellt die Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes auf einen Tonträger unter Strafe — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Ein Telefonat ist nichtöffentlich gesprochenes Wort.

  • Reicht ein Hinweis, dass aufgezeichnet wird?

    Der Hinweis ist die Grundlage für eine Einwilligung: Der Anrufer muss die Möglichkeit haben, der Aufzeichnung zuzustimmen oder sie abzulehnen. Eine bloße einseitige Ansage ohne echte Wahlmöglichkeit genügt nicht. Zusätzlich braucht es eine DSGVO-Rechtsgrundlage.

  • Gilt das auch für eine strukturierte Zusammenfassung statt Audio?

    § 201 StGB knüpft an die Aufnahme auf einen Tonträger an. Eine reine Live-Zusammenfassung ohne dauerhaftes Roh-Audio liegt anders. Der sichere Weg ist dennoch: bei jeder Form der Aufzeichnung vorher informieren und einwilligen lassen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle rechtlichen und sicherheitsbezogenen Aussagen sind an Primärquellen geprüft. Stand der Recherche: Juni 2026.

  1. [1]§ 201 StGB — Verletzung der Vertraulichkeit des Wortesgesetze-im-internet.de (Bundesamt für Justiz)
  2. [2]Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 6, 13, 17, 28EUR-Lex
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