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Mietminderung bei Heizungsausfall: was Mieter und Vermieter wissen müssen

Fällt die Heizung aus, kann die Miete gemindert sein. Was § 536 BGB regelt, warum die Höhe vom Einzelfall abhängt und warum der Mangel immer gemeldet werden muss.

Aktualisiert am 19. Juni 2026

Eine kalte Wohnung im Winter ist nicht nur unangenehm — sie kann auch ein Mietmangel sein, der zur Mietminderung berechtigt. Grundlage ist § 536 BGB.

Was § 536 BGB sagt

Nach § 536 Abs. 1 BGB ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben ist, von der Miete befreit; ist die Tauglichkeit nur gemindert, schuldet er eine angemessen herabgesetzte Miete. Eine unerhebliche Minderung bleibt außer Betracht. Bei Wohnraum sind Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters unwirksam (§ 536 Abs. 4 BGB).

Eine funktionierende Heizung gehört in der Heizperiode zum vertragsgemäßen Gebrauch. Fällt sie aus, liegt regelmäßig ein Mangel im Sinne des § 536 BGB vor.

Wie hoch ist die Minderung?

Das lässt sich nicht pauschal beziffern. § 536 BGB spricht nur von einer „angemessen herabgesetzten“ Miete. Wie hoch die Minderung ausfällt, hängt vom Einzelfall ab — von Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung, von der Jahreszeit und der erreichbaren Raumtemperatur. Die konkreten Quoten ergeben sich aus der Rechtsprechung und sind nicht gesetzlich festgelegt. Im Streitfall hilft anwaltliche oder mietrechtliche Beratung.

Erst melden, dann mindern

Wichtig: Der Mangel muss dem Vermieter angezeigt werden — er muss die Chance zur Reparatur erhalten. Wer den Ausfall nicht meldet und einfach die Miete kürzt, riskiert seine Ansprüche. Dokumentieren Sie Datum, Temperatur und Kommunikation. Bei akuter Gefahr (z. B. Frost) ist schnelles Handeln und gegebenenfalls ein Notdienst geboten.

Häufige Fragen

  • Darf ich bei Heizungsausfall einfach die Miete kürzen?

    Nicht ohne Weiteres. Sie müssen den Mangel zunächst dem Vermieter anzeigen und ihm Gelegenheit zur Reparatur geben. Erst dann kommt eine Minderung nach § 536 BGB in Betracht — in einer Höhe, die zum Ausmaß der Beeinträchtigung passt.

  • Wie viel Mietminderung steht mir zu?

    Das ist gesetzlich nicht festgelegt. § 536 BGB verlangt eine „angemessen herabgesetzte“ Miete; die konkrete Quote hängt vom Einzelfall ab und ergibt sich aus der Rechtsprechung. Im Zweifel sollten Sie sich mietrechtlich beraten lassen.

  • Wer zahlt den Notdienst bei Heizungsausfall in einer Mietwohnung?

    Für die Instandhaltung ist grundsätzlich der Vermieter zuständig. Mieter sollten den Mangel sofort melden; nur in eng begrenzten Ausnahmefällen (z. B. Notmaßnahme, Vermieter nicht erreichbar) kommt eine Selbstvornahme in Betracht. Das ist individuell zu klären.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle rechtlichen und sicherheitsbezogenen Aussagen sind an Primärquellen geprüft. Stand der Recherche: Juni 2026.

  1. [1]§ 536 BGB — Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängelngesetze-im-internet.de (Bundesamt für Justiz)
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